HAUSORDNUNG LIFE X Fitnessclubs

MITGLIEDSKARTE
Die Life X Mitgliedskarte ist bei jedem Besuch mitzubringen. Eine Nutzung ohne Mitgliedskarte ist nicht möglich.

WERTSACHEN
Life X übernimmt keine Haftung für die in den Club mitgebrachten Wertsachen. Dazu gehören insbesondere elektronische Geräte, Schmuck, Geld sowie Kleidung. Dies gilt auch für die in Umkleideoder Wertschränken abgelegten Gegenstände.

TRAININGSKLEIDUNG
Das Betreten der Trainingsräume ist ausschließlich in Sportkleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch gestattet.

VERHALTEN IM TRAININGSRAUM
Den Weisungen der anwesenden Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Alle Trainingsgeräte sind pfleglich und schonend zu behandeln. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.

FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
Bei privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Die Anfertigung von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ist ohne Genehmigung durch Life X untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleiden sind in jedem Fall untersagt.

DUSCHEN
Aus hygienischen Gründen sind im gesamten Duschbereich Badeschuhe zu trage. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden. Das Rasieren ist unter der Dusche nicht gestattet.

UMKLEIDERAUM
Im Interesse aller Mitglieder sind die Spinde sauber zu hinterlassen. Die Life X zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen nur während der Anwesenheit im Club genutzt werden. Life X ist berechtigt, darüber hinaus die Spinde zu öffnen.

VERBOTE
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Clubs zu rauchen und alkoholische Getränke oder Suchtmittel zu konsumieren. Außerdem ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/ oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen, in den Club zu bringen. Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgetlich oder unentgeltlich Dritten im Club anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmung ist Life X berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/ oder Schadensersatz geltend zu machen.

BEGLEITPERSONEN
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in den Club ist nicht gestattet.

HANDTUCH- UND SPORTSCHUHPFLICHT
Die Nutzung der Anlage ist nur mit sauberen Sportschuhen erlaubt. Die Nutzung der Geräte ist nur mit einem auf die Sitzfläche gelegten Handtuch gestattet.

Unsere Hausordnung zum Download

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