MITGLIEDSAUSWEIS
Zur Nutzung der Anlage muss der Mitgliedsausweis vorgelegt werden. Für einen Ersatzausweis wird eine Gebühr von 19,90 Euro erhoben. Der Verlust des Mitgliedsausweises ist unverzüglich zu melden. Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis nicht an Dritte zu überlassen.
GETRÄNKEBAR
An der Getränkebar kann der Kunde während der Trainingszeiten Wasser und Mineralgetränke an den Getränkeautomaten für den persönlichen Bedarf während der Trainingszeit beziehen. Eine Weitergabe von Getränken an Dritte oder die Mitnahme von Getränken zum Konsum außerhalb der Anlage ist nicht gestattet.
HAUSORDNUNG
Es gilt eine verbindliche Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
WEISUNG
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
DATENSPEICHERUNG
Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert.